Kirchengemeinderäte in der Seelsorgeeinheit

Der Kirchengemeinderat trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben, faßt die hierfür notwendigen Beschlüsse und sorgt für deren Durchführung. Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Gemeindemitglieder sollen im Kirchengemeinderat aufgenommen und beraten werden.
Der Kirchengemeinderat regt die Arbeit der Organisationen und Gruppen in der Kirchengemeinde an; er soll deren Tätigkeiten aufeinander und auf die Maßnahmen der Kirchengemeinde abstimmen.
Der Kirchengemeinderat wird alle 5 Jahre gewählt.

Die Kirchengemeinderäte in unserer Seelsorgeeinheit:

Mariabrunn

Eriskirch

Oberdorf

Langenargen

Gattnau

Kressbronn