Fördergemeinschaft Sozialstation in Langenargen
Die Arbeit der Sozialstation St. Martin wird unterstützt von der Fördergemeinschaft Sozialstation der Kirchengemeinde Langenargen durch finanzielle Unterstützung und die ehrenamtliche Mitarbeit der Mitglieder.
Der Mitgliedsbeitrag liegt derzeit bei 18.- € pro Jahr.
Es ist der Solidarität dieser Mitglieder zu verdanken, wenn die Sozialstation auch weiterhin ihre Leistungen erbringen kann.
Die Mitglieder der Fördergemeinschaft erhalten bei Inanspruchnahme der Leistungen der Sozialstation für eigene Behandlung derzeit einen Zuschuss in Höhe von 20% (höchstens 600.- €) gemessen an dem Eigenanteil, den der Patient nach Abzug der Leistungen aus der Sozialversicherung zu tragen hat.
Der Zuschuss wird, wenn der Pflegefall erstmals nach einer Mitgliedschaftsdauer von 1 Jahr eintritt, begrenzt auf einen jährlichen Betrag von zunächst 100.-€ pro Person gewährt.
Tritt der Pflegefall
nach 2 Jahren Mitgliedschaft ein, erhöht sich der Betrag auf 200.- € pro Jahr
nach 3 Jahren Mitgliedschaft auf 300.- €
nach 4 Jahren Mitgliedschaft auf 400.- €
nach 5 Jahren Mitgliedschaft auf 500.- €
nach 6 Jahren Mitgliedschaft auf 600.-€
Der jeweilige Höchstbetrag, einmal in Anspruch genommen, wird in den folgenden Jahren nicht erhöht.
Die Fördergemeinschaft ist gemeinnützig. Spenden sind steuerlich absetzbar.
Kontakt:
Fördergemeinschaft Sozialstation
Kath. Kirchengemeinde St. Martin, Langenargen
z. Hd. Frau Daniela Biskupek
Marktplatz 26
88085 Langenargen
Spenden und Mitgliedsbeiträge an:
Sparkasse Bodensee
IBAN: DE 84 6905 0001 0020 500 344
BIC: SOLADES1KNZ