St.-Josef-Bruderschaft Gattnau-Kressbronn
200 Jahre Josef-Bruderschaft Gattnau–Kressbronn gegr. 1825
Termine der Josefsbruderschaft Gattnau-Kressbronn finden Sie unter Termine!
Sinn und Auftrag der Bruderschaft in dieser Zeit
Die Welt, in der wir leben, hat ein widersprüchliches Verhältnis zum Tod. Sterblichkeit, Gebrechlichkeit und Unvollkommenheit des Lebens verschwinden hinter der Illusion grenzenloser Möglichkeiten, Schmerzvermeidung und Perfektionierbarkeit. Wo man dennoch mit Leid und Tod konfrontiert ist, soll es kurz und schmerzlos sein, so dass man alsbald wieder zur „Normalität“ übergehen kann. Andererseits fluten täglich Bilder vom großen Sterben in den Kriegs- und Elendsherden dieser Welt unsere Bildschirme. Und in der Filme- und Spielewelt lernt ein Großteil der Bevölkerung von früh an, dass der Weg zum Erfolg nun einmal über Gewalt und Opfer unter den Unterlegenen führt. Auch da gilt die Devise, sich möglichst nicht irritieren zu lassen, indem man dem Tod etwa ins Gesicht schaut. Umso brutaler bricht das medial konsumierte Sterben dann unversehens ganz real in unser Dasein ein und erschüttert es.
Es ist offensichtlich, dass es dieser Welt an Hoffnung fehlt. Ohne die große Hoffnung auf ein Weiterleben nach dem Tode und ohne Glauben an eine Erlösung ist der Mensch in seiner Todesnot allein und verloren. Als gläubige Christen halten wir an der Botschaft fest, dass Gottes ewiger Sohn in Jesus unser Bruder geworden ist, uns durch seinen aus Liebe erlittenen Tod vom Fluch der Sünde erlöst und uns in seiner Auferstehung den Zugang zu seinem eigenen ewigen Leben freigemacht hat. Das ist unser persönlicher Hoffnungsanker und zugleich unser Auftrag in dieser nach Hoffnung dürstenden Welt.
Seit nun 200 Jahren haben katholische Christen durch ihre Mitgliedschaft in der Josefs-Bruderschaft ihre Hoffnung lebendig gehalten, aus dieser Hoffnung heraus füreinander gebetet und verstorbene Mitglieder zu Grabe geleitet. In gewisser Weise wirkte diese Solidarität untereinander immer schon zugleich als ein Zeugnis nach außen; zumal, seit mit der Erneuerung der Satzung im Jahr 1985 ausdrücklich auch der gegenseitige Beistand im Leben als Zweck der Bruderschaft benannt war. Doch ruft die heutige Zeit danach, den Dienst des Hoffnungs-Zeugnisses noch bewusster mit in den Blick zu nehmen. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass wir aufmerksam wahrnehmen, wenn Gemeindemitglieder in ihrer letzten Lebensphase ohne Beistand sind; wenn nach ihrem Tod Hinterbliebene fehlen oder wenn diese – aus welchen Gründen auch immer – dazu neigen, ihre Verstorbenen möglichst ohne Aufwand und öffentliche Anteilnahme zu begraben.
Zur Geschichte der Josefsbruderschaften
Kirchliche Bruderschaften gibt es in gewissem Sinn schon seit dem Alter tum. Immer handelt es sich um bestimmte Gruppen in der örtlichen Kirche mit sozialen, caritativen sowie geistlichen und pastoralen Aufgaben. Im frühen Mittelalter gab es Gebetsverbrüderungen, die meist von Klöstern ausgingen. Im Hochmittelalter schlossen sich Gläubige örtlich zu einem stellvertretenden Büßerstand zusammen. Im Umkreis der Bettelorden entstanden religiöse Ge nossenschaften mit bestimmten Aufgaben und besonderen Frömmigkeitsfor men innerhalb der städtischen Gesellschaft, ähnlich den Zünften und Gilden. Nach dem Einschnitt der Reformationszeit blühte im katholischen Barock das Bruderschaftswesen neu auf, wobei die soziale Komponente hinter der reli giösen zurücktrat. Auch kirchenrechtlich wurden sie nun auf den Zweck der Sicherung und Vertiefung des Glaubens sowie seines öffentlichen Bekennt nisses festgelegt. Die ersten Josefsbruderschaften wurden im 15. und 16. Jahrhundert in ver schiedenen Teilen Europas gegründet, insbesondere in Italien und Deutsch land. Sie hatten das Ziel, die Gläubigen in ihrem Glauben zu stärken, soziale Hilfe zu leisten und die Gemeinschaft zu fördern. Oft organisierten sie religiöse Feiern, unterstützten Bedürftige oder kümmerten sich um die Ausbildung von Kindern. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich die Josefsbruderschaften weiterentwi ckelt und sind in vielen Regionen zu wichtigen sozialen und religiösen Institu tionen geworden. Angesichts der kirchlichen und gesellschaftlichen Entwick lung ab den 1960er Jahren gelang den Bruderschaften bzw. der kirchlichen Pastoral vielerorts keine lebendige Weiterführung oder Neuerfindung im Sin ne der Leitgedanken des Konzils von der allgemeinen Berufung zur Heiligkeit und zum Apostolat. Doch gibt es auch heute noch etliche aktive Josefsbru derschaften, die eine besondere Beziehung zu ihrem Patron pflegen, sich in seinem Sinne füreinander und für andere einsetzen und so die Tradition ihrer Vorfahren weiterführen. Sie sind auch heute ein schönes Beispiel für die Ver bindung von Glauben, Gemeinschaft und sozialem Engagement.
Geschichte der Josefsbruderschaft Gattnau-Kressbronn
Die Anfänge unserer Bruderschaft liegen schon über 300 Jahre zurück. Am 20. Oktober 1716 wurde durch Gräfin Maria Anna von Montfort, geborene Gräfin von Thun, in der seit 1659 bestehenden Josefskapelle in Tunau mit bischöflicher und päpstlicher Genehmigung die „Gesellschaft Jesus, Maria, Josef, Joachim und Anna“ gegründet. Ihr gehörten vor allem hochgestellte Persönlichkeiten beiderlei Geschlechts an. Im Jahre 1747 erfolgte die weitere Gründung eines „Josephinischen Paktes“ in Tunau. In diese Gemeinschaft wurden nur Männer aufgenommen, auch Männer einfachen Standes. Beide Bruderschaften bestanden lange Jahre nebeneinander. Nach den Wirren der Säkularisation und der territorialen Neuordnung nach den Napoleonischen Kriegen löste sich um 1814 die ältere Bruderschaft auf. Die jüngere Bruderschaft aus dem Jahre 1747 erfreute sich weiterhin großer Beliebtheit. Offensichtlich entwickelte diese Bruderschaft bzw. deren Zentrum, die Tunauer Kapelle, ein starkes Eigenleben, so dass Josefsbrüder aus der Pfarrei Gattnau, vor allem aus dem nahe gelegenen Hemigkofen und Nonnenbach die Sonntagsmesse in Tunau besuchten. Dies widersprach dem kirchlichen Verbot des „Auslaufens“, d.h. jedes Mitglied musste in seiner Pfarrkirche die Sonntagsmesse mitfeiern. Aus diesem Grunde wurde am 26. Juni 1825 eine eigene Bruderschaft in Gattnau gegründet. Damit waren die Spannungen zwischen den Pfarreien Langenargen und Gattnau ausgeräumt. Geistlicher Vorstand der neuen Bruderschaft war der jeweilige Pfarrer von Gattnau.
Eine erste Josefsfahne wurde im Jahr 1891 angeschafft und konnte von da an bei den Begräbnissen der Mitglieder und bei den großen Prozessionen zum Einsatz kommen.
Die „St.Josef Bruderschaft Gattnau“ wurde, nachdem 1957 Kressbronn eine selbstständige Pfarrei wurde, in „St.Josef Bruderschaft Gattnau-Kressbronn“ umbenannt. Dem damaligen Vorsitzenden Ludwig Biggel ist es zu mit zu verdanken, dass die Bruderschaft die Pfarreitrennung unbeschadet überstanden hat.
Bei der Generalversammlung am 19.03.1965 wurde die Anschaffung einen neuen St.Josef-Statue für die Pfarrkirche beschlossen und bei der Bildschnitzer-Werkstätte Hölderich in Oberammergau in Auftrag gegeben. Sie wurde von Bildhauer Ludwig Gerun angefertigt und am 22.10.1967 von Dekan Steeb aus Friedrichshafen geweiht.
Im Jahr 1970 war es Zeit, eine neue Josefsfahne anzuschaffen, die bis heute zur Verwendung kommt.
Nach dem Weggang des letzten Gattnauer Pfarrers Henry Gressel (1974) und des „Administrators mit dem Titel Pfarrer“ A. Calderón im Jahr 1994 ging das Amt des Geistlichen Vorstands zunächst an den Pfarrer von Kressbronn und Gattnau, danach – mit der vollen Umsetzung der Seelsorgeeinheit Seegemeinden – an den jeweils in Kressbronn residierenden (mitarbeitenden) Pfarrer.
Als am 19. März 2016 die Josefsbruderschaft Tunau den 300. Jahrestag ihres Bestehens feierte, geschah dies im Zusammenwirken mit der Josefsbruderschaft Gattnau-Kressbronn.
Während die Tunauer Josefsbruderschaft seit 2022 auch (wieder) Frauen aufnimmt, hat sich die Josefsbruderschaft Gattnau-Kressbronn zuletzt mehrheitlich entschieden, den Weg als Männergemeinschaft weiterzugehen.
Viele Bruderschaften, die man einst gründete sind im Laufe der Zeit aufgelöst worden oder haben sich selber aufgelöst. Die beiden Bruderschaften in Tunau und Gattnau-Kressbronn haben immer wieder Geistliche und Laien gefunden, die den Bruderschaftsgedanken mit viel Engagement gepflegt und weitergeführt haben. Hervorzuheben sind die langjährigen Vorsitzenden und gleichzeitigen Kassiere Ludwig Biggel und Erwin Bohner, die mit viel Herzblut unserer Bruderschaft vorgestanden sind.
Im März 2025, anlässlich der Feiern zum 200. Jahrestag ihres Bestehens, hat die Josefsbruderschaft Gattau-Kressbronn Grund, dankbar zurück und zuversichtlich nach vorn zu blicken – beides nicht zuletzt deshalb, weil die Blickrichtung nach „oben“ stets mit dabei ist.
Satzung der St. Josef-Bruderschaft Gattnau-Kressbronn
Gattnau, März 2025, im 200. Jahr des Bestehens der Bruderschaft
1. Sinn und Zweck der Bruderschaft ist:
- einander im Leben als Christen stützen und beistehen;
- sich gegenseitig durch Gebet und Opfer die Gnade einer guten Sterbestunde erbitten;
- Verstorbene der Barmherzigkeit Gottes anempfehlen;
- im örtlichen kirchlichen Leben Zeugnis geben von der christlichen Hoffnung angesichts des Todes.
2. Die Bruderschaft ist in der Kirchengemeinde St. Gallus in Kressbronn-Gattnau verankert. Sie umfasst Mitglieder aus Gattnau und Kressbronn und umliegenden Ortschaften. Geistlicher Vorstand ist der für Gattnau zuständige Pfarrer oder in Rücksprache mit ihm eine vor Ort in der Pastoral mitarbeitende Person (Priester, Diakon oder Laie). Die Leitung liegt beim Vorsitzenden.
3. Mitglied kann jeder mündige katholische Mann werden, der zu seinem Glauben steht und bemüht ist, darin zu wachsen. Mitglied wird man durch persönliche Anmeldung beim geistlichen Vorstand oder beim Vorsitzenden, die Eintragung in die Mitgliederliste, die Übergabe der Satzung und die öffentliche Nennung des Namens in der Generalversammlung.
4. Mit dem Eintritt in die Bruderschaft verpflichtet man sich nach Möglichkeit:
- die jährlichen gemeinschaftlichen Termine und Anliegen wahrzunehmen bzw. mitzutragen;
- die Intentionen der Bruderschaft regelmäßig ins persönliche Gebet aufzunehmen;
- am Rosenkranz- oder Abschiedsgebet und an der Beerdigung von verstorbenen Mitgliedern teilzunehmen;
- den jeweils festgelegten Jahresbeitrag sowie den zusätzlichen Beitrag für die jeweils verstorbenen Mitglieder zu entrichten.
5. Die Einnahmen aus dem jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie verbliebene Gelder von den zusätzlichen Beiträgen für die verstorbenen Mitglieder werden verwendet:
- für Messgedenken;
- für Schmuck und Erhaltung der St. Josef-Statue und der Muttergottes-Statue in der St. Gallus-Kirche;
- ggfs. für besondere Vorhaben der Bruderschaft und der Kirchengemeinden.
6. Die Bruderschaft feiert am Hochfest des Hl. Josef (19.März) bzw. am Sonntag davor oder danach in der Pfarrkirche Gattnau im Rahmen des Gemeindegottesdienstes ihr Bruderschaftsfest. Das eucharistische Opfer wird an diesem Tag für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder gefeiert. Dabei werden die im zurückliegenden Jahr Verstorbenen namentlich genannt. Namentlich werden auch neue Mitglieder in die Fürbitten des Tages eingeschlossen. Zusätzlich können über das Jahr Rosenkranzandachten oder eine Votivmesse zu Ehren des Hl. Josef die Bruderschaft im Gebet zusammenführen.
7. Am Bruderschaftsfest findet nach dem Gottesdienst die Generalversammlung statt. Dabei können Anfragen, Vorschläge und Probleme von jedem Mitglied vorgebracht werden. Die Generalversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit über die Höhe des Jahresbeitrags über dessen Verwendung, über die Höhe der Grabschmuckabgabe, über Zeit und Ziel der Wallfahrt sowie über die vorgebrachten Vorschläge. Vorstand, Schriftführer, Kassier und Fahnenträger werden ebenfalls durch die Generalversammlung gewählt.
8. Die Bruderschaft macht nach Möglichkeit jährlich eine Wallfahrt. Diese findet ihren geistlichen Höhepunkt in der gemeinsamen Eucharistiefeier.
9. Für den Fall ihres Todes sollen die Mitglieder verfügen, dass in der Todesanzeige unter dem Namen vermerkt wird: „Mitglied der St.Josef-Bruderschaft“. Zum Rosenkranz- oder Abschiedsgebet in der zuständigen Pfarrkirche soll die St. Josef-Fahne aufgestellt werden. Beim Begräbnisgottesdienst oder der Verabschiedung in der Kirche wird die Fahne aufgestellt. Je nach Absprache stellen sich die Mitglieder zur Aussegnung bei der Fahne auf. Ggfs. beten sie bis zum Beginn der Aussegnung einen Teil des schmerzhaften Rosenkranzes. Auf dem Weg zum Grab wird ggfs. die Fahne getragen, die Mitglieder schließen sich an (möglichst vor dem Sarg). Gibt es auf dem Weg zum Grab weder Musik noch Gesang, wird das Rosenkranzgebet wieder aufgenommen.
10. Jedes Mitglied soll in regelmäßigen Abständen (z.B. Mittwochs, dem wöchentlichen Josefstag) ein Gebet im Sinne der Bruderschaft verrichten, sich den gemeinsamen Auftrag vergegenwärtigen und sich dabei auch fragen, an welcher Stelle ihm in diesem Sinne ein persönlicher Einsatz möglich und aufgegeben ist.
Hl. Josef, begleite meine Wege, lass mich von Dir lernen, sei mir Helfer und Leitstern auf der irdischen Pilgerschaft. Bitte für uns, dass wir würdig werden der Verheißungen Christi, jetzt und in der Stunde unseres Todes. Amen.
Vorstehende Satzung tritt gemäß Beschluss der Generalversammlung 2024 und Bestätigung durch den Leitenden Pfarrer der SE Seegemeinden an die Stelle der Satzung aus dem Jahr 1985 (Erstfassung 1825)
Kontakt:
Vorsitzender Thomas Biggel
0171-870770 oder
Geistlicher Vorstand Pfarrer Lorenz Rösch
stmaria.kressbronn(at)drs.de .
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