Lektorinnen und Lektoren

In der römisch-katholischen Kirche besteht die Hauptaufgabe des Lektors (lat. für (Vor-)Leser) darin, im Gottesdienst die für den jeweiligen Tag vorgesehenen Schriftlesungen vorzutragen. Das Evangelium der heiligen Messe hingegen wird von einem Diakon oder Priester vorgetragen. Darüber hinaus kann der Lektor auch die Fürbitten, den Eröffnungsvers und den Antwortpsalm vortragen, wenn kein Psalmist anwesend ist. Die Aufgaben des Lektors können Männer und Frauen erfüllen, die gefirmt und mindestens 16 Jahre alt sein sollen. Der Dienst des Lektors ist ein eigenständiger Dienst, das heißt, der Lektor soll auch dann vortragen, wenn außer dem Zelebranten noch andere Kleriker anwesend sind.

Für den Dienst erwachsener Männer als Lektor gibt es auch eine besondere kirchliche Beauftragung in liturgischer Form. Diese wird eigentlich nur noch im Rahmen der Ausbildung auf die Weihe zum Diakon und Priester erteilt. Die dauernde oder die zeitweilige Beauftragung als Lektor ersetzt die entsprechenden vor der Liturgiereform üblichen niederen Weihen, zu denen unter anderem die zum Lektor und die zum Akolythen gehörte (can. 230 CIC). Die Neuordnung dieser früheren niederen Weihe wird in dem Apostolischen Schreiben Ministeria quaedam Papst Pauls VI. ausgeführt.

Quelle: Wikipedia

Lesungstexte für das Lesejahr A (Matthäus) 2016-2017

Quelle: Katholisches Bibelwerk Stuttgart

Einführung in den Aufbau der Dateien zu den Lesungstexten der Sonn- und Feiertage

Quelle: Katholisches Bibelwerk Stuttgart

  • In Kressbronn haben wir im Augenblick 14 Lektorinnen und 2 Lektoren
  • In 2016 waren diese 99 mal im Einsatz.
  • In Gattnau verkünden 3 Lektorinnen und 4 Lektoren das "Wort des lebendigen Gottes".

Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer

Der liturgische Dienst der Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen wurde in der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Jahre 1968 eingeführt und fand in den Gemeinden rasch eine gute Akzeptanz. Die heute gültigen rechtlichen Grundlagen dieses Dienstes sind in der "Immensae caritatis" der Sakramentenkongregation (1973) sowie in den Canones 230 § 3,910 § 2 des kirchlichen Rechtsbuchs (1983) zusammengefasst. 

Hier finden Sie den weiteren Wortlaut der entsprechenden Richtlinien vom 14. Juli 2016.

  • In Kressbronn haben wir im Augenblick 9 Kommunionhelferinnen und 6 Kommunionhelfer.
  • Diese teilten in 2016 insgesamt 177 mal die Heilige Kommunion aus.
  • In Gattnau erfüllen diesen Dienst 3 Kommunionhelferinnen und 2 Kommunionhelfer.

Leiter und Leiterinnen von WortGottesFeiern

Wir sind es gewohnt, beim Wort "Sonntagsgottesdienst" ausschließlich an die Eucharistiefeier zu denken. Sie ist zwar der Höhepunkt allen gottesdienstlichen Tuns und darum für den Sonntag unverzichtbar. Doch auch im Wortgottesdienst geschieht, wovon die Synode spricht: In ihm hören die Gläubigen Gottes Wort, durch das sie Weisung und Stärkung erfahren, und geben darauf ihre Antwort in Gebet und Zeichen. Dafür bedarf es freilich Menschen, die eine solche Feier vorbereiten und leiten. Inzwischen sind viele Frauen und Männer in der Lage und bereit mitzuwirken, dass in den Gemeinden auch dann Gottesdienst gefeiert werden kann, wenn kein Priester da ist. Sie bedürfen freilich der Ermutigung, Befähigung und Begleitung zu diesem Dienst.

Die Ermächtigung zur Leitung von Gottesdiensten durch Laien stammt einerseits aus der priesterlichen Würde aller Getauften, die ihnen das Recht gibt, einander Gottes Wort zuzusprechen, voreinander Zeugen zu sein und füreinander vor Gott einzutreten. Andererseits bedarf es, wenn es sich um einen Gemeindegottesdienst handelt, einer entsprechenden Beauftragung durch die zuständige kirchliche Autorität. Während die Bischöfe, Priester und Diakone mit der Weihe ein Amt auf Dauer und die entsprechende Vollmacht erhalten, wird den Laien ein zeitlich und örtlich umschriebener Auftrag gemäß den diözesanen Richtlinien erteilt.

Quelle: Wort-Gottes-Feier, Werkbuch für die Sonn- und Feiertage, Trier 2004, S. 12 f.

  • In Kressbronn/Tunau/St. Konrad bereiten 8 Leiterinnen und Leiter WortGottesFeiern vor.
  • In Gattnau und Schleinsee tun dies 2.